Glückliche Hühner - Freies Leben auf dem Land

Die Haltung von Freilandgeflügel
Die Haltung von Freilandgeflügel

Kennzeichnungen wie “Hähnchen vom Lindenhof” oder “Wiesenland-Pute” täuschen oft eine naturnahe Haltung vor. Wer Wert auf Geflügel aus Freilandhaltung legt, sollte direkt beim Bauern kaufen oder auf seriöse Siegel achten.

In Spanien gibt es heftige Kontroversen zwischen Freunden von Stierkämpfen und Tierschützern. Die Züchter von Kampfstieren weisen darauf hin, dass ihre Tiere 4 Jahre bei besten Lebensmöglichkeiten im Freiland aufwachsen. Dagegen werden die Zuchtrinder für die Fleischproduktion in kurzer Zeit in engen Ställen gemästet. Vegetarier lehnen die Haltung von Schlachttieren grundsätzlich ab. Das gilt gleichermaßen für die Erzeugung anderer Tiere für die Fleischproduktion. Wer nicht auf Steaks, Schnitzel oder Grill-Hähnchen verzichten möchte, sollte zumindest auf Zertifikate achten, die auf eine artgerechte Haltung hinweisen oder direkt beim Biobauern einkaufen.

Glückliche Hühner

Ob Tiere Glücksgefühle haben, lässt sich nicht beweisen. Beim Anblick von Hühnern auf dem Bauernhof, sieht es zumindest danach aus, dass es ihnen gut geht. Sie können nach Lust und Laune auf der freien Wiese im Boden scharren und nach Würmern suchen. Obwohl sie anders als Wildvögel kein uneingeschränkt freies Leben haben, bleiben sie doch vom Gedränge in der Mästerei verschont. Revierkämpfe sind hier nicht zu beobachten, zumal die rangniedrigen Tiere ausweichen können. Die Obhut des Bauernhofs bietet zudem einen Schutz vor Wildtieren, wie Füchsen oder Greifvögeln. Die Tiere können ungehindert zurück in den Stall oder auch wieder nach draußen, wenn sie wollen. Je nach Jahreszeit und Wetterlage stehen trockene Räume zur Verfügung oder das Freiland. Dennoch sind sie nicht auf die Futtersuche angewiesen. Neben den natürlichen Nahrungsmitteln, die sie im Boden finden, können sie im Stall aus dem Vollen schöpfen. Anders als Masthähnchen, die in kurzer Zeit ihr Schlachtgewicht anfuttern, dürfen sich Hähnchen in artgerechter Haltung mehr Zeit zum Wachsen lassen. In den Mastbetrieben sind die Tiere Tag und Nacht aktiv, zumal sie bei Dauerbeleuchtung gehalten werden. Die Hähnchen sind bereits in 5 Wochen reif für die Schlachtung. Ähnlich geht es den Puten, Enten und anderen Geflügel-Arten. Bei Puten dauert die Mast ca. 16 Wochen, bei Enten 8 Wochen. Dagegen beginnt die Aufzucht von Freilandgeflügel für die Schlachtung im Frühjahr nach dem Ausbrüten der Küken und endet im Herbst im Schlachthof. Tiere, die zum Eierlegen gehalten werden, haben eine längere Lebenserwartung.

Artgerecht- je nach Art

Hühner haben andere Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten, wie Puten oder Enten. Insbesondere sind Wasservögel auf Wasserstellen angewiesen, wo sie ihren natürlichen Trieb zum Baden und Untertauchen befriedigen können. Sie brauchen einen Teich oder zumindest einen Tümpel, der stets frisches Wasser bietet. Die Mastbetriebe sind aus Gründen des Tierschutzes an Richtlinien gebunden. So dürfen Biobauern pro Hektar Fläche maximal 580 Masthühner halten. Dadurch lassen sich extreme Umweltbelastungen vermeiden. Die Ställe dürfen für maximal 4800 Hühner, sowie für 2500 Gänse oder Puten gebaut sein. Für 10 Tiere, die zusammen ein Lebendgewicht von 21 Kilo haben, muss mindestens eine Stallfläche von 1 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ein Drittel der Stallfläche muss mit Einstreumaterial (z.B. Stroh) bedeckt sein. Allen Tieren ist jederzeit der Auslauf ins Freiland möglich. Für ein Masthuhn sind 4 Quadratmeter Fläche vorgeschrieben, für eine Ente 3,5 qm und für eine Gans 15 qm.

Die EG-Öko-Verordnung

Eine gute Gewähr für Fleisch aus artgerechter Haltung bietet die Kennzeichnung mit dem gültigen Bio-Siegel. Das gilt u.a. auch für Bio-Geflügel. Die einer anerkannten Organisation angeschlossenen Betriebe unterliegen der EG-Verordnung zum ökologischen Landbau (Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, ÖkoVO). Sie trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Die Vorschriften galten zunächst nur für pflanzliche Erzeugnisse.
Im August 1999 wurden dann die wichtigsten tierischen Produkte (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel, sowie Bienen) in die ÖkoVO einbezogen. Vorschriften für Öko-Futtermittel müssen seit August 2003 eingehalten werden. Das Kontrollverfahren der ÖkoVO gilt seit Juli 2005 auch für den Großhandel und für Markenartikel-Hersteller (z.B: BioBio, Bio-Wertkost).

Grundsätze der EG-Öko-Verordnung:

O Umstellung des Betriebes auf die ökologische Erzeugung
O Weitgehend geschlossene Nährstoffkreisläufe, weite Fruchtfolgen
O Die tierische Erzeugung ist wesentlicher Bestandteil ökologischer Betriebe
O Die tierische Erzeugung ist grundsätzlich flächengebunden (maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar)
O Futtergrundlage sind betriebseigene Futtermittel, darüber hinaus auch positiv gelistete Futtermittelausgangserzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs
O Nur bestimmte gelistete Zusatzstoffe in der Tierernährung und Verarbeitungshilfsstoffe für die Futtermittelerzeugung sind zulässig, die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen sowie die Verwendung von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist verboten
O Düngung vorwiegend mit Wirtschaftsdünger und Pflanzenabfällen
O Stickstoffzufuhr durch Anbau von Luftstickstoff fixierenden Leguminosen
O Keine Anwendung chemisch-synthetischer Dünge- und Spritzmittel. Nur in der Positivliste der Verordnung genannte Stoffe sind für die Anwendung zulässig
O Der Bedarf bzw. die Notwendigkeit muss in der Regel von der Kontrollstelle anerkannt sein. Für Stallungen, Haltungsgebäude und Melkausrüstungen zulässige Wirkstoffe zur Desinfektion sind positiv gelistet.

Praktizierter Tierschutz

Die Grundlagen der ökologischen Tierhaltung setzen die Achtung und den Respekt des Menschen vor den Tieren voraus. Die Biobauern legen Wert darauf, die arteigenen Bedürfnisse ihrer Tiere zu kennen und so gut wie möglich zu beachten. Die Tiere sollen gesund aufwachsen und sich wohl fühlen. Dabei ist es förderlich, dass sie ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben können.

Dabei sind einige Grundregeln einzuhalten:

O die Wahl der Tierarten und ihrer Rassen erfolgt nach Gesichtspunkten der Eignung hinsichtlich der Anpassung an die Umweltbedingungen

O zur Vermeidung von Umweltbelastungen ist die Zahl der Tiere an die im Betrieb vorhandene Fläche gebunden und darf nicht den Maximalwert von 2 Großvieh-Einheiten/ha übersteigen

O den Tieren ist Auslauf im Freien und je nach Tierart Weidegang zu gewähren

O jedes Tier soll über ein ausreichendes Flächenangebot verfügen, das die Entfaltung seines natürlichen Sozialverhaltens ermöglicht

O allen Tierarten ist eine artgerechte Haltung hinsichtlich der Belüftung, der Lichtansprüche und des Platz- und Komfortbedarfs zu gewähren

O alle Tiere innerhalb einer Produktionseinheit müssen ökologisch gehalten werden

O die Haltung der Tiere auf Vollspaltenböden ohne Einstreu ist nicht zulässig

O die Fortpflanzung erfolgt möglichst im Natursprung, künstliche Besamung ist jedoch erlaubt

O die Tiere im ökologischen Betrieb stammen aus eigener Nachzucht oder aus anderen ökologischen Betrieben; ausnahmsweise dürfen Tiere unter bestimmten Bedingungen zu gewissen Prozentsätzen bezogen auf den Bestand aus konventionellen Beständen zugekauft werden. Nach dem Zukauf müssen sie eine tierartspezifische Umstellungszeit durchlaufen.

Nicht zulässig ist:

O der vorbeugende Einsatz von chemisch-synthetisch allopathischen Medikamenten und Antibiotika

O Tiere in Anbindung zu halten

O Ferkel oder Hühner in Käfigen zu halten

O der Einsatz von Hormonen (auch nicht zur Herdensynchronisation) zur Wachstums- und Leistungsförderung

O künstliche Fortpflanzungsmethoden wie z. B. Embryotransfer

O Eingriffe am Tier, wie Zähnekneifen, Stutzen der Schnäbel, Kupieren des Schwanzes etc. dürfen nicht systematisch durchgeführt werden.



Text und Fotos: Peter Himmelhuber

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