Was ist ein Tarifvertrag?

Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist ein Tarifvertrag?

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Rund 50.000 Tarifverträge gibt es in Deutschland und jedes Jahr werden etwa 7.500 neue ausgehandelt. Etwa die Hälfte der deutschen Unternehmen lassen nach Tarif arbeiten. Tarifverträge besitzen also nach wie vor eine hohe Reichweite und Relevanz. Doch wann gilt ein Tarifvertrag überhaupt? Und für wen sind die getroffenen Regelungen gültig?

Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge legen Mindeststandards für Arbeits- und Einkommensbedingungen fest. Sie regeln Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen, Arbeitsbedingungen und vieles mehr. Wenn bekannte Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände mit Streiks und Aussperrungen um einen neuen Tarifabschluss ringen, bekommt das fast jeder mit. Aber längst nicht alle Abschlüsse werden so öffentlichkeitswirksam erstritten. Viele Tarifverhandlungen erfolgen still und leise. Und der Staat ist aufgrund der Tarifautonomie gehalten, sich rauszuhalten.
Tarifverträge, die für ganze Branchen gelten, werden Flächentarifverträge genannt. Für mehr als 250 Wirtschaftszweige in Deutschland gibt es solche Abkommen. Für große Branchen wie die Metall- und Elektroindustrie, die Chemieindustrie oder den öffentlichen Dienst aber auch für kleinere Bereiche wie zum Beispiel den Gartenbau, die Schuhindustrie, die Sektkellereien oder auch die privaten Rundfunkanstalten.

Es gibt aber auch „kleine“ Tarifverträge, die zwischen einem Unternehmen und seinen Mitarbeitern (oft vertreten durch den Betriebsrat) ausgehandelt werden. Manchmal dienen die Verhandlungsergebnisse der Tarifparteien dafür als Blaupause, aber längst nicht immer. Solche „Mini-Verträge“ werden als Haus-, Firmen- oder Werkstarif bezeichnet. Darüber hinaus gibt es dann noch spezielle Tarifverträge für besondere Situationen (Sanierungstarifvertrag) oder für langfristig gültige Rahmenbedingungen (Manteltarifvertrag). Sie ergänzen die normalen Tarifverträge. Eine Übersicht bietet unten stehende Tabelle. Übrigens kennen auch unsere Nachbarn den Tarifvertrag: In Österreich heißt er Kollektivvertrag und in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag.

Wozu gibt es Tarifverträge?

Tarifverträge nutzen Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen. Sie sichern Mindestarbeitsbedingungen, einen einheitlichen Lebensstandard und stellen humane Arbeitsbedingungen her. Arbeitsgeber profitieren von der Friedenspflicht während der Laufzeit der Tarifverträge. Zudem schaffen sie einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten. Der Konflikt um Löhne- und Arbeitskosten wird durch Branchentarifverträge von den einzelnen Unternehmen ferngehalten und auf die Verbände verlagert.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder allerdings ebenso gesunken wie die Zahl der Unternehmen, die sich an Tarifverträgen beteiligen. In Zeiten von zunehmendem Fachkräftemangel und einer ungünstigen demografischen Entwicklung kann dies künftig dazu führen, dass sich Unternehmen verstärkt mit selbstgestrickten Angeboten um Mitarbeiter bemühen müssen. Branchen des Niedriglohnsektors wie beispielsweise Facility Management, Security oder die Reinigungsbranche riskieren damit die Abwanderung von Arbeitskräften in für sie attraktivere Branchen. Aus dem vermeintlichen Vorteil kann schnell ein Nachteil werden.

Für wen gelten Tarifverträge?

Eigentlich haben nur Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch auf tarifliche Regelungen und Leistungen im jeweiligen Tarifbereich. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten allerdings häufig ebenfalls die Tarifleistungen. Die Arbeitgeber wollen sie nicht durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen. Sie profitieren damit als "Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen der gewerkschaftlichen Tarifpolitik. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen.

Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, orientieren sich oft trotzdem an den Branchentarifen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet, es sei denn, der Tarifvertrag wird für "allgemeinverbindlich" erklärt. Dann gilt er für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Tarifbereich. Der Bundesarbeitsminister kann den Status der Allgemeinverbindlichkeit beispielsweise festlegen, um die Arbeitnehmer einer Branche zu schützen.

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

Ein neuer Tarifvertrag entsteht in der Regel durch die (fristgerechte) Kündigung eines alten. Oft sind es die Gewerkschaften, die dem Arbeitgeberverband die Kündigung und zugleich ihre Forderungen mitteilen. Eine neue Runde der Tarifverhandlungen wird damit eingeleitet. Rahmenbedingungen bleiben dabei oft unangetastet. Gestritten wird vor allem um die Höhe der Lohnanpassungen, Lohnzusatzleistungen, Arbeitszeiten und die Laufzeiten. Manchmal ziehen sich die Verhandlungen über Wochen hin. In diesem Fall gelten die alten Tarifverträge trotz Kündigung zunächst weiter ("Nachwirkung").

Welche Wechselwirkungen zwischen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag bestehen?

Grundsätzlich gelten die im Tarifvertrag festgehaltenen Regelungen für alle Gewerkschaftsmitglieder. Verstoßen einzelne Klauseln im Arbeitsvertrag gegen den Tarifvertrag, so sind sie ungültig. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder haben häufig eine sogenannte Gleichstellungsabrede in Ihren Arbeitsverträgen. Es handelt sich hierbei um eine Klausel, mit der festgelegt wird, dass der Tarifvertrag und alle eventuell nachfolgenden Tarifregelungen (dynamische Verweisungsklausel) auch für diesen Arbeitnehmer gelten.

Was versteht man unter „Tarifautonomie“?

Die Tarifautonomie ist aus dem Prinzip der Dezentralisierung (Subsidiaritätsprinzip) heraus entstanden. Dieses Prinzip besagt, dass der Staat als übergeordnete Einheit keine konkreten Lohn- oder Arbeitsbedingungen festschreiben soll. Vielmehr ist es den Tarifparteien selber überlassen, angemessene Tarifverträge auszuhandeln. Vereinfacht gesagt, geht es darum, dass die direkt betroffenen Teilnehmer am besten beurteilen können, worauf sie sich einigen wollen. Der Staat soll sich daher möglichst aus dem Konflikt heraushalten und höchstens streitschlichtend eingreifen. Die Tarifautonomie ist ein spezielles Recht der Verbände des Arbeitsmarktes (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) und beruht vor allem auf Artikel 9,3 des Grundgesetzes.

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Text: Michael Krabs
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