Schichtarbeiter erhalten Rückendeckung vom BAG

Besondere Arbeitsbedingungen erfordern besonderen Schutz
Schichtarbeiter erhalten Rückendeckung vom BAG

Besondere Arbeitsbedingungen erfordern besonderen Schutz
Dieser Beitrag über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, kann als Aufmacher/Einstieg für ein Feature über die besonderen Regelungen, die in der Schichtarbeit und weiteren außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen bestehen, dienen. Zu diesem Artikel gibt es darüber hinaus jede Menge erstklassiger Fotos.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht (BAG) entschied Anfang April 14 zugunsten einer klagenden Krankenschwester und stärkt damit die Rechte der Schichtarbeiter. Sie klagte, weil sie aufgrund von Medikamenten zum Einschlafen keinen Nachtdienst mehr machen konnte und daraufhin vom Arbeitgeber als arbeitsunfähig entlassen wurde. Die Klägerin gewann in drei Instanzen und musste wieder eingestellt werden. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Sitz in Erfurt (10 AZR 637/13) stellt die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Sie sind in Sorge, viele Schichtarbeiter könnten von diesem Urteil des BAG profitieren.

Die Krankenschwester war in einem Krankenhaus mit rund 2000 Beschäftigen schon Anfang der 80er Jahre in der Schichtarbeit tätig. Dies ergab sich aus Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Nach einer Betriebsvereinbarung sollte die Schichtenabfolge möglichst regelmäßig sein, also immer im gleichen Wechsel und Rhythmus. Bedingt durch Medikamenteneinnahme, konnte die Krankenschwester keine Nachtschicht mehr leisten und wurde Mitte 2012 vom Krankenhaus als arbeitsunfähig eingestuft und entlassen.

Schichtdienst ohne Nachtdienst einklagen
Die Klägerin ging mit dieser Entscheidung nicht konform. Sie stufte sich als arbeitsfähig ein und bot ihre Arbeitsleistung an. Aber bis November des gleichen Jahres gab der Arbeitgeber nicht nach. Mit einer Klage wollte sie die Weiterbeschäftigung ohne Nachtschicht erreichen und einen Ausgleich für den entgangenen Lohn. Das Krankenhaus sollte die Differenz zwischen der erhaltenen Entgeltfortzahlung und ihrem Gehalt von Juni bis November 2012 ausgleichen.

Richter folgen der Argumentation der Klägerin
Die Richter folgten der Argumentation der Krankenschwester und kamen zu dem Ergebnis, dass sie allen Anforderungen am Arbeitsplatz nachkommen könne, mit Ausnahme der Nachtschicht. Sie folgerten daraus, dass der Arbeitgeber auf die Gesundheit der Krankenschwester Rücksicht zu nehmen habe, wenn es um die Schichteinteilung gehe. Nachtdienst sei in diesem Fall nicht mehr möglich. Aber die Klägerin sei grundsätzlich arbeitsfähig. Den eingeklagten entgangenen Geldbetrag musste das Krankenhaus ebenfalls berappen. Die Klägerin habe die Arbeitsleistung angeboten, der Arbeitgeber aber nicht angenommen, so ist der Pressemitteilung des BAG zu entnehmen.

Dieses Urteil stellt eine neue Herausforderung für die Einsatzplanung des Personals dar. Arbeitgebern raten Experten, eine ärztliche Bescheinigung vom Arbeitnehmer zu verlangen, aus der hervorgeht, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtarbeit mehr absolvieren kann. So ist sichergestellt, dass der Betreffende einen triftigen Grund hat. Die Situation kann sich im Laufe der Zeit ändern. Daher kann der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen so eine Bescheinigung einfordern. Für die klagende Krankenschwester würde das bedeuten, dass sie im Falle einer Änderung oder Beendigung der Therapie auf die Medikamente verzichten könnte und somit wieder für die Nachtschichte im Krankenhaus zur Verfügung stünde.

HINWEIS: Ein ausführlicher Artikel über die Regelungen der Schichtarbeit kann in Zusammenhang mit dieser Meldung geliefert werden! Auch die gezeigten Fotos und viele weitere sind sofort lieferbar!

Text: Gerda Hutt
Fotos: Bildagentur Zoonar (Lars Zahner, Oliver Brandt, Manfred2000, NAN)

HINWEIS: Verwendung des Textes nur mit vorheriger Lizenzierung durch Reportagen.de! Nicht lizensierte Verwendungen werden - auch wenn Sie nur auszugsweise erfolgen, sofort gerichtlich abgemahnt und können über die Google Textsuche leicht gefunden werden.
Medienübersicht
  • Text
  • Foto
  • Illustration
  • Grafik
  • Animation
  • Ton
  • Film
Schichtarbeiter erhalten Rückendeckung vom BAG Unsere Preise für Text, Fotos und Grafik pro Thema
Individuelle Preisvereinbarung: info@reportagen.de
+49 (0)40 390 92 91
Blog & Social Media
Der Preis wird individuell mit Ihnen vereinbart. Er ist abhängigkeit davon wie lange Sie den Beitrag veröffentlichen wollen, wie häufig oder wie viele Beiträge Sie erwerben und ob Sie eine Exklusivität (Unique Content) wünschen. In der Regel werden zum Festpreis drei Fotos oder ersatzweise Grafiken, Illustrationen sowie der kompletten Text geliefert. Copyrighthinweise müssen entweder unter dem Text bzw. Fotos oder im Impressum genannt werden.

Hinweis: Wir produzieren als ABO regelmäßige Blogbeiträge passend zu Ihrer Zielgruppe die wir "Just-In-Time" liefern. Sprechen Sie uns bei Interesse an!
Absprache
Internet & Online-Magazin
Der Preis wird individuell mit Ihnen vereinbart. Er ist abhängigkeit davon, wie lange Sie den Beitrag veröffentlichen wollen, wie häufig oder wie viele Beiträge Sie erwerben und ob Sie eine Exklusivität (Unique Content) wünschen. In der Regel werden zum Festpreis drei Fotos oder ersatzweise Grafiken, Illustrationen sowie der kompletten Text geliefert. Copyrighthinweise müssen entweder unter dem Text bzw. Fotos oder im Impressum genannt werden.

Hinweis: Sie können als regelmäßig passende Beiträge mit Text und Fotos von uns erhalten. Wir vereinbaren gerne individuelle Preise. Sprechen Sie uns bei Interesse an.
Absprache
Tageszeitung Komplettpreis
Wir verhandeln in der Regel Pauschalpreise für komplette Reportagen (Texte, Fotos, Grafiken) je nach Auflage und Umfang mit unseren Kunden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Interesse an einem Thema haben. Klicken Sie dafür einfach auf den "Bestellen" Button.
VB
Print bis Auflage 300.000 pro Seite
Wir verhandeln in der Regel Pauschalpreise für komplette Reportagen (Texte, Fotos, Grafiken) je nach Auflage und Umfang mit unseren Kunden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Interesse an einem Thema haben. Klicken Sie dafür einfach auf den "Bestellen" Button.
VB
Print > 300.000 pro Seite
Wir verhandeln in der Regel Pauschalpreise für komplette Reportagen (Texte, Fotos, Grafiken) je nach Auflage und Umfang mit unseren Kunden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Interesse an einem Thema haben. Klicken Sie dafür einfach auf den "Bestellen" Button.
VB
Merchandising Lizenz
Sie können viele Texte, Fotos, Videos, Grafiken und Illustrationen auch für Bücher, Kalender, Software, Spiele, Werbegeschenke, Sammelalben oder sonstige Handelsprodukte erwerben. Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Preise je nach Vorhaben.
Absprache
TV & Video, Hörfunk
Videos, Filme und Tonbeiträge können bei Reportagen.de derzeit nur mit Screenshoots und textlicher Beschreibung dargestellt werden. Wenn Sie Interesse daran haben, einen Film zu veröffentlichen, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir liefern Ihnen zuerst einige Videos zur Vorabansicht. Bei weiterhin vorhandenem Interesse erfolgt eine Preisabsprache und anschließend die Produktion bzw. Auslieferung des Endproduktes gemäß Vereinbarung.
Absprache

Reportage kaufen