Ihr Bau war nicht immer erwünscht

Feld und Wegkapellen prägen unsere Landschaften
Ihr Bau war nicht immer erwünscht

Feld und Wegkapellen prägen unsere Landschaften

Wer viel auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, dem wird auffallen, daß manchen Landstrichen etwas fehlt, was bei uns in Bayern, speziell auch im Allgäu zum gewohnten Erscheinungsbild gehört. Es sind dies die vielen Flurdenkmäler, wie Bildstöcke, Kreuze, Marterln oder Kapellen. Sie prägen die so unterschiedlichsten Landschaften Bayerns von den Alpen bis nach Franken. Ohne diese Zeugen der Volksfrömmigkeit wäre Bayern wahrscheinlich um einiges ärmer.

Zeichen der Volksfrömmigkeit

Die Religiosität unserer Vorfahren fand nicht nur in der Form ihren Niederschlag, dass man einen fleißigen Kirchenbesuch pflegte. Vor allem hatte man auch das Bedürfnis, Flurdenkmäler unterschiedlichster Art aufzustellen. An Wegen und Feldern, in Wäldern, aber auch in Ortschaften findet man sie heute noch. Gemeint sind speziell in diesem Fall die zahlreichen Kapellen. Sie geben uns noch heute Zeugnis vom frommen Sinn unserer Vorväter.

Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff Kapelle? In einer bischöflichen Erklärung aus dem Jahr 1846 heißt es dazu: "Sie sind besonders kleine kirchliche Gebäude, welche hauptsächlich zur Pflege der Privatandacht vorzüglich bei Weilern und Einöden errichtet wurden". Diese Wegkapellen waren es, die einst den vorbeikommenden Wanderer oder Reisenden zu einer kurzen Andacht oder einem Gebet einluden. Ebenso fand der von einem Unwetter Überraschte Schutz unter dem Dach dieser Andachtsstätten.

Ersatz für die Pfarrkirche

Für viele Landbewohner, die oft weit weg vom nächsten Pfarrdorf wohnten, waren sie nicht selten Ersatz für die Pfarrkirche. Nach kirchlichem Recht durften Kapellen zwar nicht konsekriert werden und somit in ihnen auch keine Gottesdienste abgehalten werden. Doch trafen sich die Besitzer der Kapellen dort oft zur privaten Andacht. Bei vielen Kapellen ist eine genaue Datierung des Baujahres oder eine Altersbestimmung schwierig, da bei älteren Bauwerken meist keine Unterlagen über Baubeginn oder Bauherren vorhanden sind. In Bayern war es erst seit der Regierungszeit König Ludwig I. üblich, privat errichtete Kapellen von der Regierung und dem zuständigen Ordinariat genehmigen zu lassen.
Aber schon in der Zeit davor, etwa ab 1755, durften auf Anordnung des Ordinariats Regensburg nur noch nach bischöflicher Erlaubnis Feldkapellen erbaut werden, da man fürchtete, die Anzahl an PrivatKapellen würde überhand nehmen. Dieter Schwaiger schreibt 1990 in einer Schrift zur Flurdenkmalforschung: "Die Felder und Fluren präsentierten sich am Ende des 18.Jahrhunderts als geistige ,Landschaften', als Raum religiöser Sinnerfahrung, geprägt von unzähligen Kreuzen, Bildern und Kapellen".

KapellenBauboom im vorigen Jahrhundert

Kapellen errichtete man zwar schon im Mittelalter, doch wurde der größte Teil der heute noch erhaltenen Bauten erst im vorigen Jahrhundert errichtet. Vor allem in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts entwickelte sich ein regelrechter KapellenBauboom. Es waren meist bäuerliche Familien, die sie auf eigenem Grund erbauten. War in früheren Jahrhunderten bei der Errichtung von Feld und Wegkapellen zumeist die Holzbauweise üblich, so baute man sie in jüngerer Zeit aus festem Mauerwerk, das Witterungseinflüsse länger standhält.

Nur wenige Kapellen haben aufgrund ihrer kunsthistorischen Einrichtung einen besonderen Denkmalwert. Da wo Kunstschätze vorhanden waren, wurden diese schon längst durch Imitationen ersetzt, falls sie nicht schon zuvor durch Diebstahl verschwanden. Ihre Bedeutung liegt eher darin, dass sie volkskundlich und religionsgeschichtlich fest im Leben der bäuerlichen Bevölkerung verankert waren und auch heute noch sind.

Obrigkeit lässt Kapellen abbrechen!

In Bayern gab es Anfang des vorigen Jahrhunderts eine Zeit, in der die Obrigkeit die Beseitigung religiöser Denkmäler wie Kapellen und anderer Flurdenkmäler verordnete. In der Säkularisation gab es nicht nur ein Verbot zum Bau von neuen Kapellen. Auch schon existierende mussten abgerissen werden. Eine Verordnung der Landesdirektion Amberg vom 31.3.1804 lautete auszugsweise: "... den Auftrag, sämtl. in deren Landgerichtsbezirk befindliche nicht ordentlich consecrierte Kapellen unverzüglich abbrechen zu lassen;..." Man kann sich denken, dass diese Verordnung unter der überwiegend katholischen Bevölkerung Bayerns einen Sturm der Entrüstung auslöste. Die Regierung stieß bei ihrer Ausführung deshalb nicht selten auf erhebliche Widerstände.

Text & Fotos: Walter J. Pilsak
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