„...weil gegen euch Recht ergehen muß vor Gnade"

Die strengen Strafen früherer Jahrhunderte
Die strengen Strafen früherer Jahrhunderte

Die gefährlichste Stadt Deutschlands ist Frankfurt am Main. Im Jahr 2012 kamen auf je 100.000 Einwohner 16.310 Verbrechen. Danach folgen Düsseldorf, Köln und Berlin. München dagegen ist die sicherste Großstadt in Deutschland.

Nun wird so mancher meinen, dass es diese hohe Kriminalität in der guten alten Zeit nicht gab, sondern sie erst unsere schnelllebige Zeit brachte, in der die meisten Menschen auf einen möglichst schnellen materiellen Gewinn aus sind! Daran mag zwar ein Quentchen Wahrheit sein, doch Verbrechen gab es schon immer. Besonders schlimm war es im Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieges, als streunendes Raub- und Mordgesindel – wie es damals hieß – die sowieso schon arg geschundene Bevölkerung terrorisierte.

Der Unterschied zwischen Damals und heute liegt mehr in der Strafandrohung und Strafausführung. Was das Mittelalter an Strafen kannte, war der Höhepunkt an Grausamkeit. Sie waren kurzum unmenschlich und brutal. Wurde z.B. jemand für „vogelfrei“ erklärt, so konnte ihn jeder töten, ohne dass er von einem Gericht belangt wurde.

Eine oft angewandte Strafe war das „Rädern“, das in mehreren Formen praktiziert wurde. Auf erläuternde Einzelheiten dieser, als auch der nachfolgend erwähnten Strafformen soll hier jedoch aus Rücksicht auf schwache Gemüter, verzichtet werden. Nur soviel sei gesagt: Der auf diese Weise vom Leben zum Tod zu Befördernde wurde dabei auf mehrere Holzriegel, auf ein Kreuz oder ein Rad festgebunden. Anschließend begann man dann mit den Folterungen. Der letzte, der in München im Jahr 1805 auf dem Galgenberg auf diese Weise bestraft wurde, war ein Apothekersohn, der den Lottokollekteur von Au ermordet hatte.

Für verhältnismäßig geringe Delikte, wie Diebstahl, wurde schon die Strafe des Ertränkens angewandt. Das gleiche Schicksal ereignete nur noch Kindsmörderinnen. Eine für uns befremdliche Strafe war auch das versieden. Nach dem Regensburger Strafrecht ereignete dieses Schicksal einst Münzfälscher. Solcherart Hingerichtete fanden ihre letzte Ruhestätte auch nicht in geheiligter Erde, sondern wurden außerhalb des Friedhofs einfach in der Erde verscharrt. Verwandte des Hingerichteten mussten nicht selten als Sühne für die Tat steinerne Kreuze aufstellen, von denen in der Oberpfalz noch heute viele vorhanden sind.

Obligatorische Hinrichtungsarten waren auch das „Richten am Strang“ (Galgen), das „Enthaupten mit dem Schwert“ oder das „Verbrennen“. Örtlichkeiten, die den Namen „Galgenberg“ tragen, erinnern noch heute an vielen Stellen an diese Hinrichtungsstätten.
Die Strafe des Untertauchens im Mittelalter, angewandt bei betruegerischen Baeckern, historischer Stich, 1888
Vollzug der Todesstrafe mittels des Rades, Historische Illustration, Holzschnitt, ca 1888
A medieval torture device situated on the grounds of glimmingehus castle in Sweden.
Spiessrutenlaufen, eine militaerische Leibesstrafe, die bis ins 19. Jahrhundert ueber einfache Soldaten verhaengt wurde, historischer Holzstich, ca. 1888
Fremde, die in diesen Zeiten nach Bayern kamen, berichteten, dass sie niergends soviel Galgen sahen, wie dort.

Das damalige Strafrecht, das sogen. „Kriminalkodex“ sah auch für verhältnismäßig harmlose Delikte schon furchtbare Strafen vor. Wer damals ein Heiligenbild verunehrte, wurde geköpft; wer 20 Gulden stahl wurde gehängt und auch wiederholter Ehebruch wurde mit dem Tode bestraft. Schlug im Mittelalter jemand einen alten Baum ab, so drohte ihm das gleiche Schicksal.

Verhältnismäßig milde Strafen waren dagegen die Leibesstrafen – wie Schläge mit Stöcken oder das „zur Schau stellen am Pranger“. Solche Pranger, die meist an Rathäusern aber auch an Kirchen angebracht waren, findet man heute noch in vielen Ortschaften. Noch 1835 stand in einem Schulbuch u. a. geschrieben: „Die, denen man das Leben schenkt, werden an den Pranger gestellt, ausgestaupt, gebrandmarkt, verwiesen oder auf die Galeeren, oder zur ewigen Gefangenschaft verurteilt“.

Es konnte also ein Verurteilter froh sein, wenn er mit einer dieser geringen Strafen davonkam. In München wurden bis zum Jahre 1810 Bäcker, die schlechtes oder zu geringes Brot lieferten, mit der „Bäckerschnelle“ bestraft. Dabei kam der Beschuldigte in einen Korb, der zwischen zwei Balken hing. Dieser wurde dann wiederholt in das Wasser getaucht.

Um dem Beschuldigten beim Verhör beliebige Geständnisse herauszupressen, wurde auch der „peinliche Prozess“ angewandt, womit man die Folterung meinte. Eine der mildesten Formen der Folterung war dabei das Ansetzen von Daumenschrauben. Die Folterung bei Gericht wurde in Bayern erst im Jahr 1809 aufgehoben.

Trotz dieser unbarmherzigen Gerichtsbarkeit entkamen aber noch genügend Verbrecher ihrer Strafe. Wer kennt nicht den Spruch: „Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!“ Dieser Ausspruch stammt aus der Zeit vor dem Mittelalter. Damals gab es noch keine „Anklage von Amts wegen“. Die Opfer oder wenn sie es nicht überlebten, die Verwandten, mussten erst durch Zureden dazu gebracht werden, dass sie die Täter anklagten. Ansonsten entgingen diese einer Strafe. Diese Privatklage machte man deshalb nicht gerne, weil sie zum Teil mit enormen Kosten verbunden war. Man wollte damit verweiden, dass leichtfertige Anschuldigungen gegen unliebsame Mitmenschen gemacht wurden. Erst 1751 wurde das strenge Gesetzbuch mit seinen unmenschlichen Strafandrohungen durch den Vizekanzler Kreittmayr reformiert.

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Text: Walter J. Pilsak
Fotos: Bildagentur Zoonar (Rainer Pfander, Britta Schlueter, Sunnyceleste, chlodwigii)
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