Hofübergabe - Wie früher der Hof übergeben wurde!

Ausschnitte aus zwei alten Übergabsverträgen
Als früher der Hof übergeben wurde!

Ausschnitte aus zwei alten Übergabsverträgen


Wenn heute ein Landwirtsehepaar in die Jahre gekommen ist, in denen es an den Ruhestand denkt, muss es froh sein, wenn ein Sohn oder eine verheiratete Tochter das Anwesen übernehmen. Die nicht gerade rosigen Zukunftsaussichten in der Landwirtschaft und das „Hofsterben“ machen einen möglichen Hofnachfolger den Entschluss einer Übernahme nicht gerade leicht. Das einzige Erfreuliche bei einer Hofübergabe heute ist, dass die Übergeber und zukünftigen Austrägler - wie man sie früher nannte – im Vergleich zu früher, meist eine Rente erhalten, auch wenn davon keine Reichtümer anzuhäufen sind.

Früher waren die Hofübergeber einzig und allein auf die Hofübernehmer angewiesen. Dies war meistens der jüngste Sohn. Er wurde per Vertrag dazu verpflichtet, den Austräglern Wohnung und Nahrung und wenn nötig auch Pflege und Hilfe zur Verfügung zu stellen. Eine Hofübergabe erfolgte meistens, wenn der jüngste Sohn soweit war, dass er heiraten konnte. Im Übergabsvertrag wurde peinlichst genau festgelegt, welche Leistungen die Hofübernehmer ihren Geschwistern und den Eltern (Austräglern) leisten mussten.

Nachfolgend einige Ausschnitte aus zwei Übergabsverträgen aus den Jahren 1891 und 1921. Der Hof – von dem eine Familie mit Mühe und Not gerade leben konnte - stand in einer Ortschaft in Nordostbayern. Besitzer und Übergeber waren Vinzenz und Anna Bauer. Übernehmer und Käufer war deren jüngster Sohn aus 1.Ehe, Baptist und seine Braut Magdalena.

Laut Kauf -u. Übergabsvertrages vom 5.3.1891 erwarben Baptist Bauer u. seine Braut Magdalena Neidl zum Preis von 5.000 Mark das Anwesen Nr.9 in Motzersreuth mit ca. 5 Hektar Felder u. Wiesen. Davon übernahmen die Käufer 2872 Mark u.80 Pfennig. Darin enthalten waren u.a. 1028 Mark u.57 Pfennig Muttergut für den Stiefbruder Josef Bauer. Auch der andere Stiefbruder von Baptist: Johann Andreas Bauer bekam 600 Gulden Muttergut. Im Vertrag steht auch, dass die zwei minderjährigen Schwestern Anna u. Margarete Bauer sich solange unentgeltlich im Hause aufhalten dürfen, solange die Eltern leben. Nach deren Tod haben sie, solange sie ledig bleiben, einen sicheren Platz auf dem Stallboden zum Aufbewahren ihrer Efekten (Habseligkeiten) sowie in Krankheits- oder Dienstlosigkeitsfällen auf die Dauer von 14 Tagen den unentgeltlichen Aufenthalt jedoch ohne Verköstigung.

Den Austräglern Vinzenz und Anna Bauer, die damals 69 und 49 Jahre alt waren, stand laut Vertrag folgendes zu: Herberge im Nebenstüberl zur ebenen Erde. Einen Platz auf dem Stallboden zur Aufbewahrung ihrer Efekten. Einen Platz im Keller zur Aufbewahrung der Erdäpfel (Kartoffeln) und anderen Sachen. Zur Nahrung standen ihnen jährlich zu: 200 Kg Korn, 150 Kg Hafer, 50 Kg Weizen, 50 Liter Schmalz, 1 ½ Schock Eier (90 Stück) , 6 Hektoliter gute Erdäpfel u. ein Beet solcher zum ausziehen (anbauen). 30 Liter Sauerkraut, 5 Kg Schweinefleisch, 20 Mark Jahrgeld. Von Walpurga bis Martini täglich 1 Liter kuhwarme Milch. Von Martini bis Walpurga aber täglich nur einen halben Liter, solange eine im Hause vorhanden ist.

Als sonstige Leistungen: Jährlich Bettstroh nach Bedarf. Drei Ster gutes Brennholz welches ihnen unentgeltlich gefahren und klein gemacht werden muss. (Ster ist noch heute die gebräuchliche Maßeinheit für einen Raummeter Brennholz) Derselben muss auch, solange sie im Hause wohnen, das Brot mitgebacken werden, Wäsche gewaschen, geflickt, aufgebettet, das Ausnahmestüberl gereinigt und im Krankheitsfalle aufgewartet werden. Und zwar alles dies unentgeltlich. Im Ausziehensfalle erhalten Austrägler jährlich 20 Mark Herbergsgeld und 18 Mark für die Milch. Dies muss unentgeltlich 8 Km weit nachgeschafft werden.

Als 30 Jahre später der inzwischen zum Witwer gewordene Baptist Bauer seinerseits den Hof an seinen jüngsten Sohn Engelbert übergab, betrug der Übergabepreis schon 20.000 Mark. Die Feld- u. Wiesenfläche hatte sich von 5 auf 6 Ha vergrößert.

Die lebenslänglichen Leistungen, die der Austrägler Baptist 1921 im Übergabsvertrag von seinem Sohn Engelbert zugesichert bekam, waren wesentlich besser, als diejenigen, welche er selbst seinen Eltern leisten musste. Zudem war Baptist schon Witwer und lebte alleine, auch wenn dies nur noch 4 Monate waren, bis er 57jährig starb. Ihm standen z.B. 25 Pfund Schweinefleisch, seinen Eltern aber nur 10 Pfund zu. Auch bekam er 3 Schock Eier, seine Eltern nur 1 1/2! Außerdem bekam er jährlich sechs Zentner Korn, vier Zentner Hafer, zwei Zentner Weizen, vierzehn Zentner Kartoffel und fünf Liter Schmalz. Als sonstige unentgeltliche Leistungen gab es jährlich zweihundert Mark Zehrgeld und drei Ster gutes Brennholz.

Außerdem ist im Vertrag aufgeführt: Im Ausziehungsfalle erhält Übergeber ein jährliches Herbergsgeld von 300 Mark und sind ihm die Reichnisse, welche mit dem Anspruch auf Wert und Pflege auf jährlich 1400 Mark veranschlagt werden, unentgeltlich zwei Stunden weit nachzuschaffen; an Stelle der Milch ist der jeweilige Marktpreis zu entrichten.

Der Übernehmer räumt seinen beiden Geschwistern Georg Bauer, fünfundzwanzig Jahre alt und Anna Bauer, achtzehn Jahre alt, auf die Dauer von zwanzig Jahren, soferne sie ledig sind das Recht ein, ihre Habseligkeiten in der Stube auf dem Stallboden aufzubewahren und in Krankheits- oder Dienstlosigkeitsfällen sich unentgeltlich vierzehn Tage lang im Nebenstübl aufzuhalten.

Text & Fotos: Walter J. Pilsak
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