Arbeitsrecht: Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Fragwürdige Begründungen sind an der Tagesordnung
Arbeitsrecht: Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer unter Stress, denn häufig isteinesolche Kündigung unrechtmäßig. Es stellt sich die Frage, ob man die Kündigung auf sich beruhen lassen und nach einer neuen Arbeitsstelle suchen oder lieber dagegen vorgehen soll. Hinsichtlich dieser Entscheidung gibt es wenig allgemeingültige Empfehlungen. Man muss immer von Fall zu Fall entscheiden.

Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht

Die Klage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist oder berechtigte Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Unwirksam ist die Kündigung bereits, wenn sie nicht schriftlich erfolgte. Hat der Arbeitgeber zum Beispiel einer Schwangeren während des Mutterschutzes gekündigt, ist die Kündigung unwirksam. Auch für die Beschäftigung von Schwerbehinderten gibt es Sonderregelungen. Wenn ein Arbeitgeber einen Menschen mit schwerer Behinderung kündigen möchte, muss er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Fragwürdige Begründungen sind an der Tagesordnung

Manchmal sind die Begründungen für eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung fragwürdig. Beispielsweise ziehen Arbeitgeber Pflichtverstöße als Kündigungsgrund an, die nicht wirklich nachvollziehbar sind. Einer Kündigung infolge eines solchen Pflichtverstoßes, sofern er nicht zweifelhaft ist, muss aber eine schriftliche Abmahnung vorausgegangen sein. Weil im Arbeitsrecht zahlreiche Rechtsverletzungen möglich sind, ist Rechtsberatung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber sinnvoll. Das gilt vor allem für Menschen ohne Sonderkündi­gungs­schutz, wie ihn Be­triebs­räte oder Schwan­ge­re genießen. Die Kündigungsschutzklage hat das Ziel, die Unwirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung festzustellen. Anwaltarbeitsrecht.com klärt darüber auf, was im individuellen Fall zu tun ist.

Fotos: Bildagentur Zoonar (Erwin Wodicka)

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