Online im Job

Darf ich während der Arbeit im Internet surfen?
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Darf ich während der Arbeit im Internet surfen?

Das World Wide Web ist in Unternehmen nicht mehr wegzudenken: Seit dem Boom von sozialen Netzwerken erfolgt die Nutzung auch verstärkt privat. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind dabei oft vorprogrammiert.

Die Schnelllebigkeit des Internets greift auch in Kärntens Betrieben immer mehr um sich: Kaum ein Unternehmen kommt mehr ohne Internetseite, E-Mail oder netz gestützten Office-Programmen aus. Als Betriebsmittel für die Abwicklung von Arbeitsprozessen ist das Netz nicht mehr wegzudenken. Seit dem Boom von sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder Google Plus werden diese Webangebote auch für aktive Werbung und Kundenkontakt genutzt. Genau diese Kanäle sind es jedoch, die schnell zum Zankapfel zwischen Chefs und Angestellten werden können.

Interessenskonflikte
Schnell tauchen Fragen auf wie: Darf ich das Internet während meiner Arbeitszeit privat nutzen? Wie sieht es mit Meinungsäußerungen aus, die ich während der Berufsausübung im Netz gepostet habe, und darf die Chefetage mein Surfverhalten kontrollieren? Zunächst erspart es viel Aufregung, wenn zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Umgang genau geregelt wird. Es sollte festgelegt sein, ob eine private Nutzung erlaubt ist und wenn ja, in welchem Umfang? Ist der Konsum von den täglichen Nachrichten beispielsweise im Rahmen?

Hier hat der Chef im Grunde freie Hand..

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Rechtliches
Konkrete staatliche Richtlinien gibt es zu diesem komplexen Umfeld nicht und vieles befindet sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone, da private internetfähige Geräte wie Handys oder Tablets in der Rechtsprechung nicht berücksichtig sind. Nach wie vor greift die Judikatur bei derartigen Problemstellungen auf die „Privatnutzung von Diensttelefonen“ zurück, in der etwa ein Gebrauch im Notfall zulässig ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es keinen generellen Anspruch auf eine private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz gibt. Von einzelnen Internetseiten bis hin zum Nutzungsverbot ganzer Plattformen, kann der private Konsum untersagt werden.

Hilfestellungen
Es macht also Sinn sogenannte „Social Media Guidelines“ zu erstellen, also Leitfäden, wie sich Mitarbeiter im Netz zu verhalten haben. Der Schutz von Privatsphäre, Umgang mit Kunden, betrieblicher Datenschutz oder der angemessene Auftritt als Repräsentant des Unternehmens sind nur einige Punkte in solchen betriebsinternen Verhaltensregelungen, die als Anhaltspunkt auch bei kleineren Betrieben sinnvoll sind.

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Text: Arnita Arneitz
Fotos: Bildagentur Zoonar (M. Gann, Cepn, Wavebreakmedia)
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